Eigentlich schön: So viele Boote waren im Hafen Görlitz noch nie angemeldet, darunter Motorboote. Ob alle sich an die Regeln halten? Jetzt wird klarer, wer das kontrolliert.
Der Hafen Görlitz am Berzdorfer See schreibt diese Saison Rekord. So viele Bootsliegeplätze waren noch nie vergeben, erzählt Jenny Thümmler, Medienreferentin des Görlitzer Großvermieters Kommwohnen, der auch den Hafen betreibt. 85 Liegeplätze sind belegt, „und es gibt weitere Anmeldungen.“ In dieser Saison gibt es auch zehn neue Fingerstege, ebenfalls schon ausgebucht. Die Schiffbarkeitserklärung „hat der Nachfrage einen großen Schub gegeben“, sagt Jenny Thümmler.
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Die Schiffbarkeitserklärung regelt für einen See langfristig, welche Boote wann und wo auf das Wasser dürfen. Nach langem Ringen gilt ab dieser Saison: Der See ist für Motorboote zugelassen. Teils, vor allem für Sicherheitszwecke, durften Motorboote auch früher schon aufs Wasser. Ansonsten sah man aber bisher vor allem Segelboote. Ob die Freigabe für Motorboote nun für mehr Bootsbetrieb diesen Sommer sorgt - die Zahlen vom Hafen lassen das zumindest vermuten.
Eine Frage, die sich auch für die Dienstplanung der Wasserschutzpolizei stellt. Je nachdem, wie stark der See nun von Booten genutzt wird, „passen wir unser Kontrollverhalten an“, sagt Almut Sichler, Sprecherin der Bereitschaftspolizei Sachsen, zu der die Wasserschutzpolizei gehört.
Gewissheit für die Zukunft geben und damit den Tourismus stärken - ein Ziel der Schiffbarkeitserklärung. Auf der anderen Seite kam zuletzt öfter die Frage auf: Wer achtet darauf, dass alle sich an die Regeln halten? Neues Terrain ist der Berzdorfer See für die Wasserschutzpolizei dabei nicht. Früher gab es zwar noch nicht die langfristige Freigabe des Sees, aber durch kurzfristige Verfügungen durften auch in den zurückliegenden Jahren zumeist Segelboote fahren. Damit gilt auch immer die Schifffahrtsverordnung. Auch Sonderregelungen für den Naturschutz gab es früher schon. Die Schiffbarkeitserklärung hat jetzt etwa festgezurrt, dass zwei Bereiche im Nord - und Südwesten des Sees wegen seltener Vogelarten nicht befahren werden dürfen.
Darauf achtet die Wasserschutzpolizei beispielsweise, auf die korrekte Kennzeichnung von Booten, auf Geschwindigkeiten, die korrekte Ausstattung der Boote mit Rettungsmitteln, erklärt Almut Sichler. Sollten tatsächlich mehr Boote fahren, desto öfter werde auch kontrolliert.
Für die Zulassung der Boote wiederum ist die Schifffahrtsbehörde der Landesdirektion Sachsen zuständig. Generell gilt: Privat genutzte Kleinfahrzeuge ab einer Motorleistung von 2,21 Kilowatt benötigen ein Kennzeichen, erklärt Ingolf Ulrich, stellvertretender Sprecher der Landesdirektion. „Für alle anderen genügt ein Name am Boot und eine Eigentümerplakette.“ Bei einer Bootsvermietung oder auch den geplanten beiden Fahrgastschiffen für den Berzdorfer See braucht es gesonderte Zulassungen.
Für Badegäste bleibt alles beim Alten. Auf die Sicherheit der Besucher an den beiden Badestellen am Nordostufer achtet auch dieses Jahr wieder die DRK-Wasserwacht, an der Blauen Lagune die DLRG. Kommt es außerhalb der Badebereiche zu Unfällen, Havarien oder müssen Personen gerettet werden, ist in der Regel die Feuerwehr zuständig. Wenn mehr los ist auf dem See, steige das Gefahrenpotenzial erst mal nicht zwingend, erklärte die Görlitzer Feuerwehrchefin Anja Weigel kürzlich, vorbereitet sein will die Feuerwehr dennoch und schraubte das Schwimmtraining und das Training mit dem neuen Rettungsboot nach oben.
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